Ein wichtiger Teil beim Verlegen von Beton ist das Ausschalen. Verschiedene Maßnahmen werden von den Bauträgern ergriffen, damit der Beton die gewünschten Eigenschaften beim Bauobjekt erreicht. Mit dem Ausschalen und Entfernen der Rüstung sollte man erst beginnen, wenn der verantwortliche Bauleiter davon überzeugt ist, dass der Beton eine ausreichende Festigkeit erreicht hat.
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Entfernen der Schalung
In der ÖNORM B 4200 sind die Fristen angegeben, nach welchen die seitliche Schalung entfernt werden darf, falls nicht besondere Bestimmungen oder Bedingungen andere Ausschalungsfristen fordern. Im Zweifelsfall kann durch eine Erhärtungsprüfung nachgewiesen werden, dass der Beton eine Druckfestigkeit von mindestens 3 N/mm2 erreicht hat. Sehr wichtig ist hierfür die Art des verwendeten Zements und die Umgebungstemperatur. Wir empfehlen besonders bei nicht genormtem Zement oder Mischzementen besonders auf Unterschiede zu achten. Anhand der Festigkeitsklassen des Betons und des Portlandzements (siehe Artikel für Betongruppen und Festigkeitsklassen) ist eine Ausschalungsfrist für seitliche Schalungen bei einer Lufttemperatur von +12°C bis +20°C bereits nach einem Tag für B300 und höher möglich. Die seitliche Schalung darf bei Beton der Festigkeitsgruppe B120 je nach Zementart nach drei Tagen entfernt werden. Wir empfehlen jedoch dem Bauleiter vor Ort diese Entscheidung zu überlassen.
Die tragende Schalung und Rüstung trägt die Last des erhärteten Betons. Wenn nicht besondere Bestimmungen maßgebend sind, darf bei Lufttemperaturen zwischen +12°C und +20°C die tragende Schalung und Rüstung bei Beton B225 nach 21 Tagen bzw. im sehr hohen Festigkeitsklassen B600 mit Portlandzement 475 bereits nach sechs Tagen entfernt werden.
Gleitbauweise
Bei der Gleitbauweise wird das Erstarren auf einen schnellen Bauvorschritt abgestimmt. Der Zement wird deshalb nicht nur auf dessen Festigkeit, sondern auch auf seinen Erstarrungsbeginn, Erstarrungsende und Wasserrückhaltevermögen ausgewählt. Deshalb kann die notwendige Verarbeitungszeit etwas länger andauern, da mit jedem steigenden Meter auch der Bewehrungsanteil und die Betonmenge ansteigt. Der Beton muss erhärtet sein, bevor dieser das Eigengewicht aufnehmen kann und bevor mit der Entschalung begonnen wird.
Der Beton wird in Lagen von etwa 20 cm Höhe eingebracht und muss in gleicher Höhe zur gleichen Zeit den gleichen Erstarrungszustand aufweisen, da anderenfalls der Beton ausbrechen oder abreissen kann. Der junge Beton muss besonders sorgfältig und entsprechend gegen stärkere Temperaturunterschiede im Querschnitt und gegen Witterungseinflüsse geschützt werden.
Arbeitsfugen
Arbeitsfugen im Beton sollten zahlenmäßig so weit wie möglich beschränkt werden, da sie Schwachstellen im Gefüge des Bauobjekts darstellen. In den Fugen können nicht so hohe Zug- und Schubspannungen übertragen werden, wie im Beton, weshalb die Fugen an Stellen mit geringer Beanspruchung des Festbetons gelegt werden sollten. Die Arbeitsfugen müssen so dicht sein wie bei wasserdichtem Beton selbst, damit der Bewehrung ausreichender Korrosionsschutz geboten wird. Empfohlen ist eine Verbindung in frischem Zustand, der bei größeren Betonierabschnitten durch die Zugabe eines Erstarrungsverzögerers erhalten bleibt. Falls dieser Schritt nicht möglich ist, sind Fugenbänder oder Fugenbleche an den Arbeitsfugen einzubetonieren, sodass eine vollkommen dichte Fugenausbildung gewährleistet ist.
Wir empfehlen, die Zusammensetzung des passenden Betons je nach den notwendigen Bauarbeiten anzupassen und mit einem Baumeister vor Ort über die passende Zusammensetzung und die entsprechende Nachbehandlung bei Ihrem Projekt zu sprechen. Sie können zusätzliche Informationen zu Kosten und Preisen als Richtwerte unserem Baukostenrechner entnehmen.
Ihr Baucheck-Team