Begriffe rund um den Energieausweis, Energieausweis
29.09.2021

Bei Vorlage eines Energieausweises wird man mit den unterschiedlichsten Parametern konfrontiert. Was steckt nun aber hinter den Begriffen „Heizwärmebedarf“ oder „Primärenergiebedarf“? Lesen Sie im Folgenden, was die Begriffe bedeuten und welche Informationen mitunter im Energieausweis enthalten sind.

Energieausweis Begriffe - Energiekennzahlen und Co

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefert. Bei der Durchsicht eines Energieausweises trifft man auf verschiedene Fachbegriffe. Prinzipiell informiert der Energieausweis über die Eckdaten des Gebäudes, Gebäudekenndaten sowie den Wärme- und Energiebedarf. Somit sind also nicht nur wichtige Energiekennzahlen enthalten, sondern beispielsweise auch Informationen, wie die Adresse der Liegenschaft, die Seehöhe oder die Bezugsfläche. Die Bezugsfläche ist dahingehend interessant, dass es sich dabei um die zu beheizende Nettogrundfläche handelt.

Energiekennwerte im Energieausweis

Folgende Energiekennwerte können zum Beispiel in einem Energieausweis enthalten sein:

  • Der Heizwärmebedarf (HWB) gibt die Energiemenge an, welche durch Heizkörper oder Ähnliches erzeugt werden muss, um die Innentemperatur auf einen entsprechenden Wert (z.B. 22°C) zu erhöhen. Hierbei wird auch der Standort des Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzstandort berücksichtigt. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Je niedriger dieser Wert ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude hinsichtlich der Heizung. Dieser Wert ist besonders wichtig, da er einen direkten Einfluss auf die Heizkosten hat.

  • Der Primärenergiebedarf (PEB) gibt den gesamten Energiebedarf an und inkludiert somit Heizen, Warmwasser, Lüften und Strombedarf. Dieser Wert berücksichtigt auch Gewinnung und Transport des vorhandenen Energieträgers. Bei einer Ölheizung ist dieser Wert beispielsweise höher im Vergleich dazu, wenn das Haus mit Hackschnitzel beheizt werden würde. Dieser Wert berücksichtigt also auch die sogenannte graue Energie, die zum Beispiel bei der Förderung und dem Transport von Erdgas oder Heizöl anfällt.

  • Der Wert der Kohlendioxidemissionen (CO2) beschreibt die gesamten Kohlendioxidemissionen des Energiebedarfs des Gebäudes. Dieser Wert berücksichtigt auch Gewinnung und Transport des vorhandenen Energieträgers.

  • Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) gibt an, ob das Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude besser oder schlechter ist, was die Gesamtenergieeffizienz betrifft, worin auch die haustechnischen Anlagen berücksichtigt werden.

  • Der Endenergiebedarf (EEB) beschreibt die Menge an Energie, welche für Heizen, Warmwasser sowie Strom zugeführt werden muss.

Zusätzlich zu den erwähnten Begrifflichkeiten gibt es im Energieausweis noch eine Energieeffizienzklasse. Diese ist ähnlich wie die Energieeffizienzklasse bei Haushaltsgeräten und reicht von A+ (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient). Der Energieausweis enthält also wichtige Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes und liefert wichtige Anhaltspunkte für mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen. Er dient damit als wichtige Entscheidungsgrundlage für Käufer, Mieter und Eigentümer von Immobilien.

Der Energieausweis und das Gesetz

In Österreich ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil der Energieeffizienz von Gebäuden. Dieser Ausweis gibt an, wie viel Energie ein Gebäude voraussichtlich pro Jahr benötigen wird. Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen, einschließlich des Bedarfsausweises, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ausweist und des Verbrauchsausweises, der den tatsächlichen Energieverbrauch anhand von Verbrauchsdaten der letzten Jahre ausweist.

Im Allgemeinen kann der Energieausweis in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeführt sein, enthält üblicherweise jedoch die oben beschriebenen Kennwerte, da die grundlegenden Anforderungen und Standards auf EU-Richtlinien basieren. Die Ausstellung eines Energieausweises ist in der Regel bei Neubauten, bei umfassenden Sanierungen und beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien erforderlich. Die genauen Anforderungen und Pflichten können jedoch je nach Bundesland variieren. Benötigen Sie einen Energieausweis, verbinden wir Sie gerne mit einem regionalen Sachverständigen für Energieausweise. Einen Überblick über die Kosten für einen Energieausweis bietet auch unser Baukostenrechner für Energieausweise

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