Brandschutzpläne – Brauchen Sie einen Brandschutzplan?, Brandschutzplan
18.01.2021

Ein Brandschutzplan oder Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude und gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen, Gefahrenschwerpunkte und Ansammlungen von brennbaren Materialien. Der Brandschutzplan ist für einfache, übersichtliche Bauwerke entbehrlich.

Was ist ein Brandschutzplan?

Gemäß ÖNORM F 1000 ist der Brandschutzplan ein Plan, der die für den Brandschutz wesentlichen Angaben über ein Objekt oder eine Anlage enthält. Diese Informationen werden im Wesentlichen durch Symbole dargestellt, sodass bei Brandschutzplänen auch von vereinfachten Symbolplänen gesprochen werden kann. Ein Brandschutzplan enthält in der Regel einen Lageplan des Gebäudes, auf dem alle wichtigen Einrichtungen wie Löschwasserleitungen, Feuerlöscher, Alarmzentralen, Notausgänge und Rettungswege eingezeichnet sind. Außerdem enthält der Plan Informationen über den baulichen Brandschutz wie beispielsweise Brandschutztüren oder Brandwände. Auch Gefahrenbereiche wie Treibstofflager oder Lager für brennbare Flüssigkeiten müssen eingezeichnet werden.

In einem Brandschutzplan müssen auch Informationen über mögliche Gefahrenquellen wie elektrische Anlagen, Heizungsanlagen oder Maschinen enthalten sein und die Lage von brennbaren Materialien wie Papier, Holz oder Treibstoffen muss eingezeichnet werden. Zudem muss ein Brandschutzplan regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen im Gebäude oder in der Nutzung zu berücksichtigen. Auch Änderungen in den Vorschriften und Gesetzen können eine Aktualisierung des Brandschutzplans erforderlich machen.

Welche Gebäude benötigen einen Brandschutzplan?

Ein Brandschutzplan ist für einige Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Gebäude, die in gewerblicher oder industrieller Nutzung sind, sowie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen und Kindergärten. Auch öffentliche Einrichtungen wie Behörden und Museen benötigen oft einen Brandschutzplan sowie Wohngebäude mit mehreren Parteien. In diesen Gebäuden befinden sich üblicherweise viele Menschen gleichzeitig und es besteht ein höheres Risiko für Brände. Dementsprechend ist der Brandschutzplan für Bauwerke und Betriebsanlagen notwendig, in welchen eine rasche und zweckentsprechende Brandbekämpfung wegen

  • der Gefährdung von Personen und Sachen
  • der Höhe, Ausdehnung oder Lage
  • der in diesen erzeugten oder gelagerten Sachen
  • der Produktionsabläufe

erschwert ist. Diese Bauwerke und Betriebsanlagen erfordern einen Brandschutzplan, der eine wesentliche Hilfe bei der Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes liefert.

Flucht- und Rettungspläne

Ein Flucht- oder Rettungsplan dient dazu, dass sich Bewohner, Besucher sowie Beschäftigte in einem Gebäude schnell zurechtfinden und im Notfall rasch zum nächstgelegenen Ausgang gelangen. Zudem beinhalten diese Pläne wesentliche Informationen über das richtige Verhalten im Gefahren- oder Brandfall. Ein Brandschutzplan kann im Ernstfall Leben retten und Schäden minimieren. Deshalb ist es wichtig, dass Gebäudebetreiber und Eigentümer die Erstellung und Aktualisierung der Pläne ernst nehmen und in die Sicherheit ihrer Gebäude investieren.

Wer zeichnet Brandschutzpläne?

Die Erstellung eines Brandschutzplans ist in der Regel Aufgabe eines Brandschutzplaners oder eines Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz. Dieser erstellt den Plan in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes und der Feuerwehr. Der Brandschutzplan soll im Ernstfall den Einsatzkräften helfen, sich schnell und effizient im Gebäude zurechtzufinden. Für die Erstellung eines Brandschutzplanes ist die Kenntnis der TRVB O 121, i.d.g.F erforderlich und kann von Planverfassern und Brandschutzbeauftragten angefertigt werden. Als Regelwerk für die Erstellung von Brandschutzplänen dient ausschließlich die TRVB O 121, i.d.g.F und kann über den österreichischen Bundesfeuerwehrverband erworben werden.

Preis für einen Brandschutzplan

Die Kosten für die Erstellung eines Brandschutzplans sind abhängig von der Größe des Gebäudes und dem Umfang des Planes. In der Regel beginnen die Kosten bei rund 200 Euro, können aber auch erheblich höher liegen. Regelmäßige Aktualisierungen sollten in der Kalkulation ebenfalls berücksichtigt werden. Haben Sie Interesse an weiteren Richtpreisen rund um Ihr Bauvorhaben, besuchen Sie unseren Baukostenrechner. Gerne verbinden wir Sie auch direkt mit regionalen Planern und Architekten.

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