Das Baurecht und die Bauordnungen, Benützungsbewilligung
21.01.2021

In Österreich gibt es kein bundesweites Baurecht und keine bundesweiten Bauordnungen, da diese der Landesgesetzgebung unterliegen. Abhängig vom Zuständigkeitsbereich können sich die Verordnungen auch zwischen Bezirken und zwischen Gemeinden unterscheiden.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Die Antwort auf diese Frage wird abhängig vom Bundesland unterschiedlich ausfallen. Wie erwähnt fallen das Baurecht und die Bauordnungen in die Landesgesetzgebung. Demnach gibt es in Österreich neun unterschiedliche Gesetzgebungen für die einzelnen Bundesländer. Seit dem Jahr 2008 wurden die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschiften novelliert. Trotzdem fallen für die gleichen Bauvorhaben unterschiedliche Bauordnungen an.

In Österreich ist das Baurecht ein facettenreiches und komplexes Rechtssystem, das auf Landesebene geregelt wird. Auch auf Gemeindeebene können spezielle Vorschriften gelten. Da das Baurecht und die Bauordnungen auch zwischen den Gemeinden unterschiedlich sein können, empfehlen wir, sich von einem Spezialisten für Baurecht beraten zu lassen. Sie können sich auch selbst bei Ihrer zuständigen Baubehörde und Baupolizei informieren, ob Sie für Ihr gewünschtes Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen.

Baugenehmigung in Österreich

In Österreich ist für die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für wesentliche Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude. Kleinere bauliche Veränderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bausubstanz oder das Ortsbild haben, können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein.

Baurecht und Bauordnung der Bundesländer

Das Baurecht und die Bauordnungen in Österreich sind auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, die den Rahmen für das Baurecht im jeweiligen Bundesland setzt. Die Bauordnungen regeln unter anderem die bauliche Nutzung von Grundstücken, die Anforderungen an die Bauausführung und die Sicherheit von Gebäuden, sowie das Verfahren für die Erteilung von Baugenehmigungen. Die jeweiligen Landesverordnungen im Baurecht können Sie auf der Website des österreichischen Bundesministeriums nachlesen.
Beispielhaft bietet Ihnen das Bundesland Kärnten Bauvorhaben, die keine Baubewilligung benötigen. Im §2 K-BO sind beispielsweise vertikale Balkon- und Loggienverglasungen, Fahnenstangen bis zu 8 m Höhe, Markisen bis zu 40 m² Fläche etc. aufgezählt, die bewilligungsfrei errichtet werden können. Laut §7 K-BO können auch Gebäude bis zu 25 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe sowie Feuerungsanlagen mit Nennwärmeleistung bis zu 50 kW errichtet werden, jedoch sind diese bei der Baubehörde schriftlich zu melden. Auf der Website des Amts der Kärnter Landesregierung finden Sie Informationen zum Baurecht im Bundesland Kärnten.

Einige weitere Beispiele für die Unterschiede in den Landesbauordnungen sind:

  • In Wien ist die Wiener Bauordnung (Wr. BO) maßgebend, die unter anderem Mindestanforderungen an die Ausstattung von Wohnungen und die Gestaltung von Freiflächen enthält.
  • Die Steiermärkische Bauordnung (Stmk. BO) enthält beispielsweise Regelungen für die Gestaltung des Ortsbildes und den Schutz von Natur und Landschaft.
  • In Oberösterreich gilt die Oö. Bauordnung, die unter anderem spezielle Vorschriften für den Hochwasserschutz enthält.

Unterschiede zwischen Gemeinden und Bezirken

Neben den Landesbauordnungen können auch auf Gemeindeebene spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften gelten. Diese können je nach lokalen Gegebenheiten und Anforderungen variieren. In einigen Gemeinden können beispielsweise strengere Vorschriften für den Denkmalschutz gelten, während in anderen Gemeinden besondere Regelungen für den Bau von Einfamilienhäusern oder die Gestaltung von Fassaden bestehen.

Bevor Sie ein Bauvorhaben in Österreich planen, sollten Sie sich daher unbedingt mit den geltenden Bauordnungen und baurechtlichen Vorschriften vertraut machen. Bei Unklarheiten oder Fragen kann es sinnvoll sein, einen regionalen Architekten zu Rate ziehen, der Sie bei der Umsetzung eines Bauvorhabens unterstützen kann. Richtpreise rund ums Bauen finden Sie in unserem Baukostenrechner.

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