Der Energieausweis, Energieausweis
18.01.2021

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Betriebskosten eines Gebäudes oder einer Wohnung und ist in Österreich verpflichtend notwendig beim Verkauf, Verpachtung oder der Vermietung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis stellt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes dar und wird nach den jeweiligen technischen Bauvorschriften des Bundeslandes erstellt. Ein Energieausweis muss beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie vorliegen und darf höchstens zehn Jahre alt sein. Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er enthält Informationen über den Heizwärmebedarf (HWB), den Primärenergiebedarf (PEB) und die CO2-Emissionen des Gebäudes. Darüber hinaus können im Energieausweis auch Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten sein.

Heizwärmebedarf (HWB)

Der spezifische Heizwärmebedarf, oft als HWB (Heizwärmebedarf) bezeichnet, ist eine wichtige Kennzahl in der Gebäudetechnik. Der HWB gibt an, wie viel Energie (in kWh) pro Jahr und Quadratmeter (kWh/m²a) benötigt wird, um ein Gebäude zu beheizen. Er ist ein zentraler Wert im Energieausweis und eine wichtige Größe zur Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Der HWB wird bestimmt durch die Dämmung des Gebäudes, die Qualität der Fenster, die Luftdichtheit, die Ausrichtung und Beschattung des Gebäudes und weitere Faktoren. Ein niedriger HWB bedeutet eine hohe Energieeffizienz: Weniger Energie wird benötigt, um das Gebäude zu beheizen.

In der Baupraxis sind Gebäude mit einem HWB von weniger als 15 kWh/m²a als Passivhäuser eingestuft. Neubauten in Österreich sollen nach den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 einen HWB von höchstens 40 kWh/m²a aufweisen.

Primärenergiebedarf (PEB)

Der Primärenergiebedarf (PEB) ist eine Kennzahl, die die gesamte Energie berücksichtigt, die ein Gebäude benötigt. Er bezieht sich auf die Energiemenge, die zur Bereitstellung der benötigten Endenergie (z. B. Strom oder Wärme) aufgewendet werden muss. Dies umfasst sowohl die direkte Energie, die im Gebäude selbst verbraucht wird, als auch die indirekte Energie, die beispielsweise bei der Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung der Energie entsteht. Der PEB wird in der Regel in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Er berücksichtigt dabei nicht nur den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, der im Heizwärmebedarf (HWB) enthalten ist, sondern auch den Energiebedarf für weitere Anwendungen wie beispielsweise Beleuchtung, Lüftung oder Kühlung. Unser Artikel Begriffe rund um den Energieausweis klärt über weitere Begrifflichkeiten auf.

Energieausweisklassen

Im Energieausweis werden Gebäude in den Klassen A++ bis G nach ihrem Heizwärmebedarf pro m2-Brutto-Grundfläche eingeteilt. Diese Energieausweisklassen sind:

  • A++ – max. 10 kWh/m².a = Passivhäuser
  • A+ – max. 15 kWh/m².a  = Passivhäuser
  • A – max. 25 kWh/m².a = Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung
  • B – max. 50 kWh/m².a = Energiesparhaus
  • C – max. 100 kWh/m².a = Niedrig Energiehäuser
  • D – max. 150 kWh/m².a = Alte, unsanierte Gebäude
  • E – max. 200 kWh/m².a = Alte, unsanierte Gebäude
  • F – max. 250 kWh/m².a = Alte, unsanierte Gebäude
  • G – über 250 kWh/m².a = Alte, unsanierte Gebäude

Wer kann einen Energieausweis erstellen?

Es gibt verschiedene Gewerbetreibende bzw. Selbstständige die einen Energieausweis erstellen können. Diese reichen von Baumeistern, Heizungstechnikern, Holzbau-Meistern, Ingenieurbüros bis zu Ziviltechnikern. Ein genauer Energieausweis wird nach einer Besichtigung vor Ort erstellt, kostet jedoch in der Regel deutlich mehr als ein einfacher Energieausweis, welcher auf Basis von vorliegenden Unterlagen angefertigt wurde. Der Energieausweis wird von qualifizierten und zertifizierten Energieberatern erstellt. Diese Fachleute haben eine spezielle Ausbildung absolviert und sind in der Lage, eine genaue Analyse der Energieeffizienz eines Gebäudes durchzuführen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausweis nur von einem qualifizierten Fachmann ausgestellt werden darf, um seine Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Kosten für einen Energieausweis

Da der Energieausweis in Österreich verpflichtend notwendig ist für die Vermietung, Verpachtung oder den Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten, muss ein Energieausweis in diesen Fällen erstellt werden. Die tatsächlichen Kosten für die Erstellung eines Energieausweises schwanken je nach Art der Immobilie. Bei gleichartigen Wohnungen kann man von niedrigeren Kosten ausgehen als bei Einfamilienhäusern, die üblicherweise das Doppelte an Kosten für den Ernergieausweis verursachen können. Generell kann man für ein Einfamilienhaus mit ca. 500 bis 1.000 EUR an Kosten rechnen. Es ist ratsam, vorab mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen, um eine faire und transparente Preisgestaltung zu gewährleisten.

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