Die Gewährleistung für Fertigstellungsarbeiten und Bauarbeiten, Baumeister
06.02.2020

Wenn Sie einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für den Neubau oder für Ausbauarbeiten abschließen, sollten Sie nicht nur auf den Preis achten. Es gibt wesentliche Punkt im Vertrag, welche zu beachten sind. Einer dieser Kernpunkte ist die Garantie auf eine gut ausgeführte Arbeit, damit Sie am Ende auch zufrieden mit dem Ergebnis sein können.

Die gesetzliche Gewährleistungsgarantie und die vertragliche Garantie

Jede durchgeführte Dienstleistung, also auch Dienstleistungen im Bereich von Bau- und Ausbauarbeiten, haben laut Gesetz eine einjährige Garantie und eine zweijährige Gewährleistung, unabhängig vom unterzeichneten Vertrag. Daraus folgt, dass der Handwerker beziehungsweise Auftragnehmer verpflichtet ist, auf eine schriftliche Beschwerde innerhalb von acht Tagen zu antworten. Auch wenn Sie mit ihm keinen Vertrag abgeschlossen haben, ist er verpflichtet, den Fehler zu beheben. Um sicher zu gehen, sollten Sie die Garantien, die der Auftragnehmer im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angibt, beachten.

Für gewisse Dienstleistungen werden im gelben Vertragsbuch FIDIC Empfehlungen vorgeschrieben, welche die Bauarbeiten nach der Übergabe des Objekts für den Handwerker oder Auftragnehmer für 10 Jahre zu einer Gewährleistung verpflichten. Für Dachdecker- oder Verputzarbeiten und beim Verbau von dauerhaften Befestigungselementen, werden üblicherweise von den Auftragnehmern 10 Jahre Garantie geboten.

Damit Sie schließlich mit der Ausführung der Arbeiten zufrieden sind, ist es ratsam vorweg mehrere Angebote einzuholen und hierbei nicht nur den Preis zu vergleichen. Es sollten beim Vergleich der Angebote alle wesentlichen Punkte bedacht werden, um Baumängel bestmöglich zu vermeiden..

Die Angebote vergleichen

Leider ist man oft versucht, in erster Linie auf den Preis zu achten, dies wäre jedoch ein großer Fehler. Natürlich ist die Investition bei einem Bauvorhaben groß und Ihnen ist der Preis sehr wichtig, dennoch sollten Sie den Vertrag genauer unter die Lupe nehmen. Im Vertrag sind vielleicht monatliche Buchungsbeträge oder ein Pauschalbetrag sowie die Vertragslaufzeit ab Arbeitsbeginn festgelegt. Scheuen Sie sich nicht, die Referenzen und Empfehlungen der Auftragnehmer zu überprüfen, ob es zu eventuellen Vertragsstrafen gekommen ist oder welche Garantie der Auftragnehmer bietet.

Eine Vereinbarung treffen

Sie treffen mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung, welche alle wesentlichen Punkte umfasst. Dazu zählen der Arbeitsumfang, der Preis, die Lieferzeit, die Garantie auf die geleistete Arbeit und die Frist zur Behebung von etwaigen Fehlern oder für Korrekturen. Der größte Teil der Arbeit wird meist zuverlässig innerhalb der Frist ausgeführt, es kann aber sein, dass man auf die Behebung kleinerer Mängel sehr lange warten muss. Dabei kann ein Vertrag dienlich sein, der Sie vor zu langer Wartezeit schützen kann.

Für alle ausgeführten Dienstleistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet Ihnen eine Rechnung auszustellen. Diese soll klar genug aufgeschlüsselt sein, um Ihnen ein Überprüfen der Richtigkeit, Quantität und Qualität der ausgeführten Arbeiten zu ermöglichen.

Drei Schritte, die Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Auftragnehmer nicht zufrieden sind

Wurde die erwartete Dienstleistung nicht ordnungsgemäß ausgeführt oder anders als in der Vereinbarung getroffen, sind Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten gegeben, abhängig von der Art der Dienstleistung. Sie haben die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer die Mängel beseitigt oder die Arbeiten erneut ausführt. Des Weiteren können Sie auch einen Teil des Betrags zurückfordern, welcher in Relation zu den Mängeln der Ausführung steht. In sehr schwerwiegenden Fällen, was jedoch sehr selten in Betracht gezogen werden sollte, ist es möglich, dass der Auftragnehmer für die gesamten Kosten aufkommt und den Betrag zur Gänze zurückzahlt. Um Baumängel einzuklagen, ist es ratsam, sich von Anwälten in diesem Gebiet beraten zu lassen.
Bei der Wahl des Auftragnehmers und noch vor Beginn der Arbeiten können Sie eine Pro-forma-Rechnung anfordern. Stellt der Auftragnehmer in der Pro-forma-Rechnung eine explizite Preisgarantie, kann er den angegebenen Preis nur in Ausnahmefällen erhöhen. Stellt Ihnen der Auftragnehmer eine Pro-forma-Rechnung ohne die ausdrückliche Garantie aus, muss er Sie umgehend informieren, sobald es absehbar ist, dass der Preis auf der Pro-forma-Rechnung nicht eingehalten werden kann.

Alle Auftragnehmer auf der BauCheck-Plattform bieten eine Garantie. Benötigen Sie eine Baufirma, einen Dachdecker, einen Maler, einen Elektriker, einen Klempner oder einen Fachmann für andere Gewerke, senden Sie uns Ihre Anfrage und wir finden den passenden Anbieter für Sie!

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