Die Reparatur von Küchengeräten, Elektrogeräte Reparatur
17.03.2021

Küchengeräte werden mit der Zeit kaputt. Diese Tatsache wird jedem irgendwann bewusst, nur ist es oftmals schwierig die passende Lösung für die Reparatur zu finden bzw. sich dazu zu entscheiden, das Gerät überhaupt zu ersetzen.

Welche Geräte können repariert werden und welche sollten ersetzt werden?

Prinzipiell können die meisten Geräte repariert werden, jedoch muss man sich die Frage stellen, ob dies wirtschaftlich tragbar ist. Selten verbrauchen neue Geräte mehr Energie als ihre Vorgänger, weshalb sich ein Wechsel oftmals eher auszahlt, um auch langfristig weniger Energie zu verbrauchen.

Da Geräte in der Küche auch meist über 10 Jahre halten und sogar erst nach 15 oder gar 20 Jahren bei guter Wartung kaputt gehen, sind Ersatzteile für ältere Geräte auch dementsprechend teurer, da diese nicht länger in Masse hergestellt werden und selten vorrätig sind. Man sollte auch die Tatsache nicht außer Acht lassen, dass die Fachkraft, die den Fehler im Gerät finden muss, viel Zeit in die Fehlersuche und das Ersetzen des fehlerhaften Teils investieren muss. Die Arbeitszeit der Fachkraft kann demnach schnell teurer sein als das zu reparierende Teil selbst. Eine Reparatur unter 100 EUR ist demnach sehr unwahrscheinlich.

Hierzu kommen bei größeren Geräten auch noch die Anfahrtskosten des Handwerkers, der beispielsweise Ihr Gerät aus der Küche ausbauen müsste, um nach dem Fehler zu suchen. Die Reparatur alter Geräte in der Küche ist demnach nicht ein einfaches und selten ein billiges Unterfangen, außer der Fehler ist wirklich minimal und kann sehr leicht behoben werden.

Reparatur von Elektrogeräten als Mieter und Vermieter

Zwar hängen die Verpflichtungen des Mieters und Vermieters in Betracht auf die Reparatur von Elektrogeräten vom jeweiligen Mietvertrag ab, aber prinzipiell sollte sich der Mieter und Vermieter im Mietvertrag übereinkommen, was im Fall von defekten Elektrogeräten zu tun ist. Beispielsweise können die Parteien übereinkommen, dass alle Schäden und Kleinreparaturen unter z.B. 200 EUR vom Mieter selbst zu tragen sind. Der Schaden darf jedoch nicht durch ein direktes Verschulden des Mieters zu Stande kommen, anderenfalls kann der Mieter für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Der Vermieter kann im Schadenfall eines Küchengeräts, das Gerät auf eigene Kosten ersetzen oder reparieren lassen. Alternativ kann sich der Mieter ein eigenes Gerät ankaufen und bei Auszug wieder mitnehmen. Das alte Gerät bleibt jedoch beim Vermieter, also darf es nicht voreilig entsorgt werden.

Kosten für die Reparatur von Elektrogeräten

Die Kosten für die Reparatur von Elektrogräten sind unglaublich schwierig abzuschätzen, da diese je nach Fall sehr unterschiedlich ausfallen können. Wenn man einen kleinen Fehler bei seinem Gerät hat, kann dieser Schaden vielleicht für unter 100 EUR repariert werden. Größere Schäden können Kosten von über 200 EUR verursachen, ohne dass die Fachkraft im Stande ist, den Fehler zu beheben, da die nötigen Teile nicht länger erhältlich sind. Es empfiehlt sich die Preise für ein neues Gerät zu suchen und gemäß dem Neuwert zu beurteilen, ob vielleicht der Ersatz sinnvoller ist. Ohne eine entsprechende Fachkraft vor Ort, die sich das Gerät näher ansieht, um eine erste genauere Beurteilung abgeben zu können, ist es jedoch sehr schwierig eine Empfehlung abzugeben, was in Ihrem konkreten Fall zu tun ist.

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