Kanalanschluss, die Gesetze und die Kosten, Wasserleitung verlegen
10.02.2021

Die Kanalisation bzw. der Wasserleitungsbau ist bei einem Neubau ein typisches Unterfangen, mit welchem sich die Bauherren beschäftigen müssen. Hierbei ist zwischen dem Wasseranschluss und Kanalanschluss zu unterscheiden. In Österreich schreiben die einzelnen Bundesländer die Gesetze und Richtlinien für die Bauordnung, da diese in die Landesgesetzgebung fallen. Die Verordnungen unterscheiden sich demnach teilweise von Bundesland zu Bundesland.

Der Kanalanschluss beim Neubau

Die Verbindung eines neu errichteten Gebäudes mit dem Kanalnetz ist ein wesentlicher Aspekt des modernen Hausbaus. In Österreich sind die spezifischen Vorschriften für den Kanalanschluss auf Landesebene geregelt, was bedeutet, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anforderungen und Prozesse gibt. Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über das Thema Kanalanschluss, einschließlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zu erwartenden Kosten.

Die österreichischen Bundesländer haben eigene Bauordnungen, die auch die Vorgaben für den Kanalanschluss regeln. Diese beinhalten Anforderungen an die Art und Weise, wie Gebäude an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen sind. Die Vorschriften können Aspekte wie die Tiefe der Kanalleitungen, die Materialien, die für die Kanalrohre verwendet werden dürfen und die Abstandsanforderungen zu anderen Strukturen umfassen. Bevor mit dem Kanalanschluss begonnen wird, ist in der Regel eine Genehmigung von der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erforderlich. Dies kann eine Überprüfung der Baupläne und eine Inspektion der Baustelle durch die Behörden einschließen. Die genauen Schritte variieren je nach Standort, aber die Einhaltung der lokalen Bauvorschriften ist unerlässlich, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Der Wasseranschluss

Im Allgemeinen muss bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen die Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert werden. Zusätzlich ist in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachzuweisen. Falls kein Wasseranschluss vorhanden sein sollte, können Sie über den lokalen Wasserversorger herausfinden, ob in Ihrer Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Der Anschluss an diese Leitung ist zu beantragen.

Der Kanalanschluss

Wenn das Bauobjekt von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als das in der jeweiligen Bauordnung festgesetzte Maß (normalerweise 30 Meter) entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

Es kann auch notwendig sein, dass ein Kanalplan ausgearbeitet werden muss, der in vielen Gemeinden für die Baueinreichung und die Erteilung einer Baugenehmigung wichtig ist. Wenn für den Kanalanschluss Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen auch eine Aufgrabungsbewilligung.

Die Senkgrube

Falls kein Kanalanschluss möglich ist, kann auch eine Senkgrube errichtet werden. Der Inhalt wird von einem Entsorgungsunternehmen regelmäßig abtransportiert. Alternativ kann auch eine Kläranlage auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, um den Inhalt der Senkgrube geklärt versickern zu lassen. Die Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und von der Behörde genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Die Kleinkläranlage.

Die Kosten für den Kanalanschluss

Je nach Rechtsgrundlage des Bundeslandes muss eine Kanaleinmündungsgebühr für den erstmaligen Anschluss bezahlt werden. Im Fall der Senkgrube und öffentlichen Fäkalienabfuhr fallen Fäkalienabfuhrgebühren an. Da die Kosten für die Anschlüsse von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, ist eine konkrete Abschätzung der Kosten für einen Kanalanschluss nur schwer möglich. Abhängig von der Rechtsgrundlage des Bundeslandes müssen auch zusätzlich Pläne angefertigt werden, die zusätzliche Kosten verursachen.

Beispielhaft nehmen wir die Kanalanschluss- und Kanalbenützungsgebühren im Bundesland Oberösterreich, bei welchem im Jahr 2024 eine Mindestgebühr von 4.174 EUR exklusive USt. zu zahlen ist. In St. Veit an der Glan in Kärnten fällt der Kanalanschlussbeitrag auf 2.154,97 EUR inklusive USt. Am besten Sie sprechen mit einem Baumeister vor Ort, der die Preise und Kosten für Ihre Region kennt. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Auftragnehmer benötigen, senden Sie uns Ihre Nachfrage!

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