Kleine Reparaturen zu Hause selbst erledigen, Hausbetreuung
01.04.2021

Nicht für jede kleine Reparaturarbeit muss man eine Fachkraft beauftragen. Viele kleinere Angelegenheiten kann man mit ein wenig Geschick selbst erledigen. Im Rahmen einer Reparatur ist es oft möglich, gestalterische Veränderungen vorzunehmen. Abhängig davon, ob man in einem gemieteten oder einem Eigentums-Objekt wohnt, muss man gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Hausverwaltung einholen bevor man mit den Arbeiten beginnt.

Reparaturarbeiten in Eigenleistung durchführen

Kleinere Reparaturen an den eigenen Möbeln oder der eigenen Kücheneinrichtung kann man jederzeit selbst erledigen. Beispielsweise das Einstellen der Schranktüren, das Ausbessern kleiner Kratzer oder der Neuanstrich der Küchenfronten sind relativ einfache Tätigkeiten, welche man leicht selbst erledigen kann.

Wohnt man jedoch in einer Mietwohnung, wo auch die Küche mitgemietet wird, sollte man nicht ohne Rücksprache große Veränderungen an der Küche oder sonstiger fester Bestandteile der Wohnung vornehmen. Möchte man dennoch eine Veränderung in der Küche, kann man beispielsweise die Fronten gegen passgleiche austauschen, die Bestands-Fronten inzwischen sorgfältig aufbewahren und beim Auszug wieder zurücktauschen. Spricht man mit dem Eigentümer, kann es auch sein, dass dieser mit einer etwaigen Veränderung einverstanden ist, sofern die Kosten selbst getragen werden. Änderungen, welche jedoch vom Mietvertrag abweichen, sollten unbedingt schriftlich genehmigt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Reparaturen in der Eigentumswohnung

In einer Eigentumswohnung hat man prinzipiell mehr Freiheiten, was das Interieur betrifft. Kommt es jedoch zu Reparaturen an Außenfenstern, Außentüren oder Jalousien ist prinzipiell die Hausverwaltung dafür verantwortlich. Es kann in verschiedenen Wohnhäusern unterschiedlich geregelt sein, ob Reparaturarbeiten an Außen-Bauteilen von der Hausverwaltung übernommen werden oder die Kosten selbst getragen werden müssen. In der Regel ist jedoch die Hausverwaltung dafür zuständig und ist daher auch über erforderliche Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Werden Reparaturen an Heizung oder Elektrizität fällig, sollte man jedenfalls eine Fachkraft damit beauftragen. Denn unsachgemäße Arbeiten am Heizungssystem oder den Stromleitungen können zu erheblichen Schäden führen, die – wenn diese in Eigenleistung durchgeführt werden – von keiner Versicherung gedeckt werden und zudem sehr gefährlich sein.

Selbst reparieren oder nicht?

Für Arbeiten wie das Schleifen und Neuversiegeln des Parkettbodens oder den Tausch kaputter Fliesen im Badezimmer kann man dies, wenn man es sich zutraut und ausreichend geduldig ist, selbst durchführen. Je nachdem, wie geschickt man ist und, ob es einem Spaß macht Reparaturen selbst durchzuführen, sollte man das passende Werkzeug zu Hause haben. Auch für Haushalte, wo Reparaturen üblicherweise an Fachfirmen vergeben werden, ist es sinnvoll eine Grundausstattung an Werkzeug zu Hause zu haben. Benötigen Sie Hilfe und sind auf der Suche nach dem passenden Unternehmen, verbinden wir Sie gerne mit regionalen Fachfirmen.

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