Parzellierung von Grundstücken, Vermessungsbüro
05.08.2021

Soll ein Grundstück in mehrere geteilt oder mehrere Grundstücke zu einem großen vereinigt werden, muss ein Teilungsplan angefertigt werden. Veränderungen der Grundgrenzen können ein kostspieliges Unterfangen sein, sind aber häufig notwendig. Mit der Parzellierung sind viele Teilarbeitsschritte notwendig, welche von einem Ziviltechniker für Vermessung übernommen werden können.

Die Grundstücksparzellierung

Die Parzellierung von Grundstücken, auch als Grundstücksteilung bezeichnet, ist ein Prozess, bei dem ein größeres Grundstück in kleinere Parzellen aufgeteilt wird. Dieser Vorgang kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden, beispielsweise zur Schaffung von Baugrundstücken für Wohn-, Gewerbe- oder Industriebauten, zur Verkaufsförderung oder zur Umverteilung von Land innerhalb einer Familie.

Wird beispielsweise ein großer Baugrund in mehrere kleine geteilt oder soll ein Teil des eigenen Grundstücks verkauft werden, muss eine dem Gesetz entsprechende Parzellierung durchgeführt werden. Damit die Parzellierung eines Grundstücks ordnungsgemäß erfolgen kann, muss das Grundstück vermessen und ein Teilungsplan erstellt werden. Im Rahmen einer Grenzverhandlung werden die bisherigen Grundstücksgrenzen mithilfe von Plänen von den Eigentümern und einem Vermessungsingenieur festgestellt und die neuen Grenzen festgelegt und markiert. Die Festlegung der Grenzen darf dabei keiner Gesetze widersprechen und es müssen diverse Pläne, Urkunden und Bescheide berücksichtigt werden. Der Verlauf sowie die Grenzpunkte der alten und neuen Grenze werden im Teilungsplan erfasst, welcher wiederum vom Vermessungsamt bescheinigt werden muss. Dadurch erhalten die Grundstücke ihre neuen Grundstücksnummern, welche im Kataster zu finden sind.

Der Parzellierungsprozess

Der erste Schritt umfasst die Planung und beinhaltet die Beurteilung der Eigenschaften des Grundstücks, wie Topographie, Bodenbeschaffenheit, Zugang zu Straßen und Versorgungsleitungen, sowie rechtliche und ökologische Beschränkungen. Auf dieser Grundlage wird ein Parzellierungsplan erstellt. Der Parzellierungsplan muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden, in der Regel dem Bauamt oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dieser Prozess kann je nach lokalen Vorschriften und der Komplexität des Projekts variieren. Nach Genehmigung des Parzellierungsplans kann die tatsächliche Parzellierung beginnen. Dies kann beinhalten: die Schaffung von Zugangswegen, die Installation von Versorgungsleitungen und die Markierung der Grenzen der neuen Parzellen. Erst nachdem der Teilungsplan, die Bewilligungen, Verträge und Bescheinigungen vorhanden sind, erfolgt die Eintragung im Kataster und im Grundbuch. Der Eintrag im Grundbuch bezeugt die neuen Eigentumsverhältnisse und macht diese wirksam.

Ausführung und Kosten der Parzellierung

Der gesamte Prozess von der Erhebung der Pläne, über die Vermessung des Grundstücks bis hin zur rechtswirksamen Eintragung der neuen Grundstücksgrenzen, kann üblicherweise von Ziviltechnikern für Vermessungswesen übernommen werden. Für weitere Informationen in Bezug auf Vermessungswesen und Richtpreise lesen Sie auch unseren Artikel Vermessungswesen Richtpreise für Dienstleistungen oder treten Sie in Kontakt mit einem regionalen Vermessungsingenieur.

Die Kosten für die Parzellierung eines Grundstücks in Österreich können je nach Größe des Grundstücks, der Anzahl der entstehenden Parzellen und der Komplexität des Prozesses erheblich variieren. Darüber hinaus können weitere Faktoren wie die Notwendigkeit zusätzlicher Vermessungsarbeiten, technischer Gutachten oder die Einrichtung von Versorgungsinfrastrukturen die Kosten beeinflussen.

Überblick über mögliche Kosten

Vermessungskosten: Die Vermessung des Grundstücks ist ein wesentlicher Bestandteil der Parzellierung und kann je nach Größe des Grundstücks und Komplexität der Aufgabe zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro kosten.

Notariatskosten: Die Änderungen im Grundbuch müssen notariell beurkundet werden. Die Kosten hierfür richten sich nach dem österreichischen Notariatstarif und betragen in der Regel ein bis zwei Prozent des Grundstückswertes.

Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch: Für die Eintragung der Parzellierung ins Grundbuch fallen Gebühren an, die sich nach dem Grundbuchgesetz richten.

Behördliche Gebühren: Je nach Bundesland können für die Genehmigung der Parzellierung Gebühren anfallen.

Kosten für Infrastrukturmaßnahmen: Wenn für die neuen Parzellen Zugangswege angelegt oder Versorgungsleitungen verlegt werden müssen, können hierfür erhebliche Kosten anfallen.

Nutzen Sie auch unseren Baukostenrechner für Vermessungsbüros, um ungefähre Preise und Richtwerte für die Leistungen des Vermessungsingenieurs zu bekommen.

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