Putzöffnungen bei Abwasserleitungen, Wasserinstallateur
17.05.2021

Damit Abwasserleitungen geputzt werden können, müssen Putzöffnungen in den Leitungen vorhanden sein. Bei Sammel- und Grundleitungen müssen für die Überprüfung (Durchspiegelung) und Reinigung Putzöffnungen, Putzschächte oder Putzkammern vorhanden sein. Diese sind in der Nähe des Aufstandsbogens und an der Grundgrenze (Baulinie) sowie bei jeder Richtungsänderung anzuordnen.

Der maximale Abstand von den Öffnungen darf bei gerader Leitung bis LW 200 maximal 20 m, bei größerer Lichtweite das 100 fache der LW betragen. Bei Abzweigungsleitungen sind die Öffnungen nahe dem Abzweiger, maximal jedoch 5 m von der Einmündung entfernt, anzuordnen. In Räumen, in denen Lebensmittel oder Pharmazeutika gelagert oder verarbeitet werden, dürfen keine Putzschächte oder Putzstücke eingebaut werden.

Laut ÖNORM B 2501 müssen Putzöffnungen (Punkt 6.3.2) leicht zugänglich und für die Reinigung geeignet eingebaut werden und sollen in der Mitte des Schachtes liegen. Damit Die Putzöffnung ungehindert und passend aufgesetzt werden kann, muss genügend Platz zwischen der Putzöffnung und dem Verschlussdeckel vorhergesehen werden.

Die Putzschächte sind wasserdicht auszuführen und auf eine Art und Weise anzulegen, sodass von außen kein Oberflächenwasser eindringen kann und sodass die Rohrleitungen leicht gereinigt werden können. Die genauen Vorgaben für die Ausführung von Putzschächten befinden sich in der ÖNORM B 2504. Für die Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen, wobei die Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden.

Anbei noch Auszüge aus der ÖNROM B 2501:

Die Bedienungsanleitung der Entwässerungsanlage muss die Angabe enthalten, dass bei Nichtbenutzung von Entwässerungsgegenständen der Notverschluss (manuelle Verriegelung) der Rückstauverschlüsse verschlossen sein muss.

Wenn die Entsorgungsstelle unter der maßgeblichen Rückstauebene liegt, ist das Abwasser mittels Abwasserhebeanlage (mit Rückstauschleife) gemäß ÖNORM EN 12056-4:2000 oder mittels Rückstauhebeanlage in den Kanal zu fördern. Anmerkung: Die Förderung des Abwassers mit einer Druckleitung über eine Rückstauschleife bietet eine höhere Sicherheit gegen Eintritt eines Schadens durch Rückstauwasser aus dem öffentlichen Kanal, als eine Druckleitung unterhalb der Rückstauebene.

Wir empfehlen mit den Installateuren und den Architekten über das Thema zu sprechen, da die Vorgaben sehr umfassend sind. Es gibt verschiedene Lösungen, um einen Rückstau zu verhindern. Die ausführenden Handwerker kennen die unterschiedlichen Lösungen und können Sie fachgemäß beraten. Nutzen Sie unseren Baukostenrechner für eine Übersicht an verschiedenen Kosten für Dienstleistungen im Bauwesen.

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