Aufgaben der Bauleitung, Projektleitung
08.05.2024

Beim Bau eines Einfamilienhauses ist die Bauleitung das Bindeglied zwischen dem Bauherrn, den Planern und den ausführenden Gewerken. Die Bauleitung spielt eine zentrale Rolle bei der Realisierung von Bauprojekten und übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung der Planung in die Praxis. Eine professionelle Bauleitung ist der Schlüssel, um Bauprojekte termingerecht, im Budget und in hoher Qualität abzuschließen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgaben der Bauleitung detailliert beschrieben.

1. Projektplanung und Vorbereitung

1.1. Erstellung eines detaillierten Bauablaufplans

Ein gut strukturierter Bauablaufplan ist das Fundament für den erfolgreichen Bau eines Einfamilienhauses. Die Bauleitung erstellt einen detaillierten Zeitplan, in dem die einzelnen Bauphasen klar definiert und terminiert werden. Dadurch kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.

1.2. Budget- und Kostenkalkulation

Die Kostenkalkulation ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Die Bauleitung erstellt ein realistisches Budget, das alle anfallenden Kostenpositionen abdeckt. Die Überwachung der Kosten im weiteren Verlauf stellt sicher, dass das Projekt finanziell im Rahmen bleibt.

1.3. Organisation und Einholung erforderlicher Baugenehmigungen

Vor Baubeginn müssen alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt werden. Die Bauleitung sorgt dafür, dass alle behördlichen Anforderungen erfüllt sind, um Verzögerungen während der Bauphase zu vermeiden.

1.4. Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Die Bauleitung erstellt Leistungsverzeichnisse, holt Angebote ein und führt Vertragsverhandlungen mit den Subunternehmern.

2. Koordination und Organisation

2.1. Koordination aller beteiligten Gewerke und Subunternehmer

Die Koordination der verschiedenen Gewerke ist eine der Kernaufgaben der Bauleitung. Sie sorgt dafür, dass die Arbeiten der einzelnen Handwerker und Subunternehmer reibungslos ineinandergreifen.

2.2. Sicherstellung der termingerechten Lieferung von Materialien

Materiallieferungen müssen pünktlich erfolgen, damit es auf der Baustelle nicht zu Verzögerungen kommt. Die Bauleitung behält den Überblick über die Liefertermine und koordiniert diese entsprechend.

2.3. Planung und Koordination von Baustelleneinrichtungen

Die Einrichtung der Baustelle, wie z. B. die Installation von Strom- und Wasseranschlüssen oder die Anordnung von Baumaschinen, liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Bauleitung.

3. Überwachung und Kontrolle

3.1. Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten

Die Bauleitung stellt durch regelmäßige Kontrollen sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht und in hoher Qualität ausgeführt werden. Dabei werden die Ausführungen mit den Bauplänen und den geltenden Normen abgeglichen.

3.2. Überwachung der Einhaltung von Bauplänen und Spezifikationen

Ein Einfamilienhaus soll exakt nach den Vorgaben des Bauherren und der Planung gebaut werden. Die Bauleitung überwacht, dass alle Arbeiten gemäß den Bauplänen und Spezifikationen durchgeführt werden.

3.3. Kontrolle von Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle

Die Sicherheit auf der Baustelle hat oberste Priorität. Die Bauleitung sorgt dafür, dass alle Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten und Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.

3.4. Durchführung von Bauabnahmen

Nach Abschluss bestimmter Bauphasen oder Gewerke führt die Bauleitung Teilabnahmen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.

4. Kommunikation und Dokumentation

4.1. Ansprechpartner für Bauherren, Architekten und andere Projektbeteiligte

Die Bauleitung fungiert als zentrale Kommunikationsstelle und ist Ansprechpartner für alle Beteiligten, insbesondere für den Bauherren und den Architekten.

4.2. Regelmäßige Baustellenbesprechungen mit Protokollierung

Regelmäßige Baustellenbesprechungen sind unerlässlich, um den Fortschritt zu überwachen und Probleme frühzeitig zu erkennen. Die Bauleitung führt Protokoll über diese Besprechungen und leitet die nächsten Schritte ein.

4.3. Dokumentation des Baufortschritts und Führung des Bautagebuchs

Der Baufortschritt wird sorgfältig dokumentiert. Die Bauleitung führt ein Bautagebuch, in dem alle wesentlichen Ereignisse und Arbeiten auf der Baustelle festgehalten werden.

4.4. Berichterstattung an Bauherren und Auftraggeber

Die Bauleitung hält den Bauherren durch regelmäßige Berichte auf dem Laufenden und informiert ihn über den aktuellen Stand des Projekts.

5. Zeit- und Kostenmanagement

5.1. Überwachung des Bauzeitplans und Anpassung bei Verzögerungen

Die Einhaltung des Zeitplans ist entscheidend für die erfolgreiche Fertigstellung des Bauprojekts. Bei Verzögerungen passt die Bauleitung den Zeitplan entsprechend an.

5.2. Kontrolle und Freigabe von Rechnungen und Nachträgen

Rechnungen der Subunternehmer und Nachträge werden von der Bauleitung geprüft und freigegeben. Dabei achtet sie auf die Einhaltung des Budgets.

5.3. Kostenüberwachung und Budgeteinhaltung

Die Bauleitung überwacht kontinuierlich die Projektkosten, um das Budget einzuhalten und unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden.

6. Reklamationsmanagement

6.1. Bearbeitung von Mängelanzeigen und Reklamationen

Sollten während oder nach der Bauphase Mängel auftreten, ist die Bauleitung für die Bearbeitung der Reklamationen und die Organisation der Mängelbeseitigung zuständig.

6.2. Organisation und Überwachung von Mängelbeseitigungen

Die Bauleitung stellt sicher, dass Mängel schnell und fachgerecht beseitigt werden.

7. Schlussabnahme und Übergabe

7.1. Vorbereitung und Durchführung der Bauendabnahme

Vor der endgültigen Übergabe an den Bauherren führt die Bauleitung eine Bauendabnahme durch. Hierbei werden alle Arbeiten auf ihre korrekte Ausführung überprüft.

7.2. Erstellung der Dokumentation für die Bauabnahme

Für die Bauabnahme erstellt die Bauleitung eine umfassende Dokumentation, die alle relevanten Unterlagen, wie Baupläne, Prüfberichte und Protokolle, enthält.

7.3. Übergabe des fertiggestellten Einfamilienhauses an den Bauherren

Nach erfolgreicher Bauabnahme übergibt die Bauleitung das fertiggestellte Einfamilienhaus an den Bauherren.

Kosten für eine Bauleitung

Die Kosten für die Bauleitung eines Einfamilienhauses in Österreich hängen von mehreren Faktoren ab, darunter der Umfang der Leistungen, die Größe und Komplexität des Projekts sowie die Art der Beauftragung. Hier sind die wichtigsten Kostenfaktoren und eine grobe Orientierung der Kosten:

  1. Lokale Anbieter der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA):

    • Grundlegende Bauaufsicht ohne zusätzliche Leistungen: ca. 1.500 €
    • Durchgängige Betreuung des Projekts: 5.000 - 7.000 €
    • Kosten können je nach Projekt und Anforderungen auch höher sein (über 7.000 €)​.
  2. Freie Bauleiter (nach HOAI oder Pauschale):

    • Üblicherweise zwischen 0,5 % und 3 % der reinen Baukosten
    • Beispiel auf kostencheck.de: Bei einem Einfamilienhaus mit Baukosten von 250.000 € beträgt das Honorar bei 2,5 % etwa 6.250 €​.
  3. Architekten als Bauleiter (nach HOAI):

    • Die Bauleitung (Leistungsphase 8) macht etwa 32 % des Gesamthonorars des Architekten aus.
    • Beispiel: Bei einer Nettobausumme von 300.000 € betragen die Bauleiterkosten nach HOAI etwa 12.793 € (Mindesthonorar) bis 15.956 € (Höchsthonorar)​.
  4. Bauleiter eines Bauträgers:

    • Häufig in den Gesamtkosten enthalten, da der Bauträger die Bauleitung übernimmt
    • Individuell je nach Vertrag geregelt​.
       

Zusammenfassung:

  • Grundlegende ÖBA-Kosten: ab 1.500 €
  • Durchgängige ÖBA-Betreuung: 5.000 - 7.000 € oder mehr
  • Freie Bauleiter: 0,5 % - 3 % der Baukosten
  • Architekten als Bauleiter: 12.793 € - 15.956 € (bei 300.000 € Baukosten)

Es ist ratsam, den Leistungsumfang im Vorfeld klar zu definieren und mehrere Angebote für die Bauleitung einzuholen, um die Kosten besser vergleichen zu können. Darüber hinaus kann eine lokale Bauleitung mit niedrigen Anfahrtskosten und besserer Erreichbarkeit vorteilhaft sein. Nutzen Sie unseren Baukostenrechner für die Projektleitung für eine Übersicht zu weiteren Richtpreisen.

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