Sanierung und Aufstockung, Renovierung, Sanierung
30.04.2024

In Österreich gewinnen das Sanieren und Aufstocken von bestehenden Gebäuden immer mehr an Bedeutung, vor allem in urbanen Räumen, wo neuer Bauraum knapp und teuer ist. Unter Beachtung der länderspezifischen Bauordnungen und mit einer sorgfältigen Planung können diese Projekte erfolgreich realisiert werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden und eine gründliche Vorbereitung entscheidend, um rechtliche, technische und ästhetische Herausforderungen zu meistern. Dieser Fachartikel gibt einen Überblick über einige Prozesse und Tipps bei der Sanierung und Aufstockung. Wir heben überdies speziell die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wesentliche Unterschiede in den Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer hervor.

Sanierung: Energetische und strukturelle Verbesserungen

Die Sanierung kann sich auf energetische Maßnahmen, wie das Ersetzen alter Heizsysteme durch effizientere Alternativen, das Verbessern der Wärmedämmung oder das Erneuern von Fenstern und Türen beziehen. Auch strukturelle Sanierungen, wie die Verstärkung tragender Bauteile oder die Erneuerung von maroden Installationen, fallen darunter. Wesentlich bei jeder Sanierung ist die Einhaltung der Energieausweisverordnung, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes klassifiziert.

Baugenehmigung für Sanierungen

In Österreich ist das Baurecht Ländersache, und die Vorschriften für Baugenehmigungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Für Sanierungen, speziell solche, die die Struktur oder das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes signifikant verändern, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen jedoch vom Umfang der Sanierungsarbeiten ab und davon, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt oder andere spezielle Bedingungen vorliegen.

Allgemeine Regelungen in einigen Bundesländern:

  • Wien: In Wien benötigt man für umfassende Sanierungen, die strukturelle Änderungen mit sich bringen oder die äußere Gestaltung betreffen, in der Regel eine Baugenehmigung. Einfache Instandhaltungsarbeiten wie Malerarbeiten oder der Austausch von Bodenbelägen sind meist genehmigungsfrei.

  • Niederösterreich: Ähnlich wie in Wien müssen größere Umbauten, die die Statik oder das Aussehen des Gebäudes verändern, genehmigt werden. Kleinere Modernisierungen bedürfen keiner Genehmigung.

  • Oberösterreich: Hier gilt ebenfalls, dass strukturelle Änderungen eine Baugenehmigung erfordern, während einfache Renovierungsarbeiten oft ohne Genehmigung durchgeführt werden können.

  • Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Burgenland: Auch in diesen Bundesländern sind die Regelungen ähnlich. Generell gilt, dass strukturelle Eingriffe und wesentliche Änderungen am Gebäude eine Baugenehmigung erfordern. Für reine Schönheitsreparaturen oder einfache Erneuerungen ist meist keine Genehmigung nötig.

Was genau als einfache oder umfassende Sanierung zählt und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollte immer im Einzelfall mit den zuständigen Baubehörden des jeweiligen Bundeslands geklärt werden. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Arbeiten entsprechend zu informieren und die notwendigen Genehmigungen einzuholen, um rechtliche Probleme und mögliche Strafen zu vermeiden.

Was ist typischerweise nicht genehmigungspflichtig?

Bei einer Gebäudesanierung in Österreich sind viele Maßnahmen üblicherweise nicht genehmigungspflichtig, insbesondere wenn sie als geringfügig eingestuft werden und keine strukturellen Änderungen am Gebäude vornehmen oder das äußere Erscheinungsbild signifikant verändern.

1. Instandhaltungsarbeiten

Zu den klassischen Instandhaltungsarbeiten gehören Malerarbeiten, das Erneuern von Bodenbelägen wie Teppichen oder Laminat sowie der Austausch von Fliesen. Solche Arbeiten beeinflussen die strukturelle Integrität des Gebäudes nicht und sind daher in der Regel genehmigungsfrei.

2. Einfache Ersetzungen

Das Austauschen von Sanitärarmaturen, Heizkörpern, Innentüren oder Kücheneinrichtungen bedarf normalerweise keiner Genehmigung, sofern die neuen Installationen den gleichen Umfang und dieselbe Größe wie die ursprünglichen haben und keine zusätzlichen strukturellen Eingriffe notwendig sind.

3. Kleinere ästhetische Veränderungen

Kleine ästhetische Veränderungen wie das Anbringen von Tapeten, das Streichen von Innenwänden oder das Erneuern von Deckenverkleidungen fallen ebenfalls nicht unter genehmigungspflichtige Maßnahmen.

4. Einbau von Standardfenstern und Standardtüren

Der Austausch von Fenstern und Außentüren mit gleichartigen Modellen ist meist ohne Genehmigung möglich, solange keine Veränderungen an der Struktur (z.B. Vergrößerung des Fensterausschnitts) vorgenommen werden.

5. Einfache elektrotechnische Arbeiten

Das Ersetzen oder Ergänzen von Steckdosen, Schaltern oder Lichtanlagen innerhalb des bestehenden Systems erfordert in der Regel keine Baugenehmigung.

6. Möblierung und Dekoration

Die Neumöblierung und Dekoration von Räumen sind nicht genehmigungsbedürftig, da sie keine baurechtlich relevanten Änderungen am Gebäude darstellen.

7. Dämmungsarbeiten im Innenbereich

Das Anbringen oder Erneuern von Dämmmaterialien im Innenbereich des Gebäudes, ohne Eingriffe in die Außenfassade, ist meistens genehmigungsfrei.

Rechtliche Überprüfung empfohlen

Es ist wichtig zu betonen, dass die spezifischen Regelungen je nach Bundesland und lokalen Vorschriften variieren können. Daher sollten Bauherren sich vor Beginn der Arbeiten immer bei der zuständigen Baubehörde informieren, ob für geplante Maßnahmen eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. In einigen Fällen, besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei signifikanten Veränderungen, kann auch eine scheinbar geringfügige Änderung genehmigungspflichtig sein.

Aufstockung: Mehr Raum auf bestehenden Strukturen

Die Aufstockung ist besonders in Städten wie Wien, Graz oder Salzburg eine beliebte Methode, um neuen Wohnraum zu schaffen, ohne die Bodenfläche zu erweitern. Rechtlich gesehen müssen Aufstockungen in der Regel die statischen Anforderungen erfüllen und dürfen das Stadtbild nicht negativ beeinflussen. Hierfür ist eine genaue Prüfung durch einen zertifizierten Statiker unerlässlich, um die Tragfähigkeit des bestehenden Gebäudes sicherzustellen.

Neue Stockwerke müssen sicher und barrierefrei zugänglich sein. Dies schließt die Installation von Treppen und eventuell Aufzügen ein. Zudem müssen Notausgänge und Evakuierungswege den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Besonders in Mehrfamilienhäusern ist der Schallschutz zwischen den Stockwerken von großer Bedeutung. Geeignete Maßnahmen zur Schallisolierung können den Wohnkomfort erheblich verbessern.

Die erfolgreiche Aufstockung eines Gebäudes erfordert eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung einer Vielzahl technischer, rechtlicher und ästhetischer Aspekte. Bauherren sollten umfassend recherchieren, professionelle Beratung einholen und eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um ein sicheres und erfolgreiches Projekt zu gewährleisten.

Worauf Bauherren achten sollten

Als Bauherr sind Sie verantwortlich, alle rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten und folgende Schritte zu berücksichtigen:

  1. Voruntersuchung: Bevor ein Projekt gestartet wird, sollte eine detaillierte Analyse der Bausubstanz durchgeführt werden. Dazu gehört die Prüfung der Statik ebenso wie die Überprüfung vorhandener Baupläne.

  2. Planung: Engagieren Sie Fachkräfte für die Planung – Architekten, Ingenieure und spezialisierte Berater sind unerlässlich, um ein nachhaltiges und den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Konzept zu entwickeln.

  3. Genehmigungsverfahren: Informieren Sie sich über die notwendigen Genehmigungen. In vielen Fällen müssen Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben werden, und es kann Einwände von Nachbarn oder anderen Beteiligten geben.

  4. Ausführung: Wählen Sie erfahrene Firmen für die Bauausführung. Qualitätskontrollen und regelmäßige Abnahmen durch unabhängige Experten sollten selbstverständlich sein, um spätere Mängel zu vermeiden.

  5. Nachhaltigkeit und Förderungen: Prüfen Sie, welche Förderungen für Sanierung und Aufstockung verfügbar sind. Viele Bundesländer bieten spezielle Zuschüsse oder Steuervorteile für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern.

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