Stufenhöhe nach Norm in Österreich, Holztreppen
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veröffentlicht:
 
19.12.2025
aktualisiert:
 
19.12.2025

In Österreich gelten typischerweise die Vorgaben von der OIB-Richtlinie 4, in welchem die Maximalwerte für Stufenhöhen und die Mindestwerte für den Auftritt auf den einzelnen Stufen vorgeschrieben sind. Diese liegen bei einer Stufenhöhe von 18 bis 21 cm und einem Auftritt von mindestens 21 und 27 cm. Wir beleuchten jedoch im Artikel diese Vorgaben etwas genauer und setzen sie etwas mit der Praxis gegenüber, zumal nicht alle Stufenhöhen überall gleich geregelt sind und die gesetzlichen Vorgaben auch nicht immer als angenehm empfunden werden.

Die zentralen Zahlen: OIB-Richtlinie 4

Die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ bildet in Österreich die maßgebliche Grundlage für die zulässige Stufenhöhe (Steigung) und den Stufenauftritt (Trittiefe) von Treppen. Die darin enthaltene Tabelle 3 unterscheidet bewusst zwischen verschiedenen Treppenarten, da sich Nutzungshäufigkeit, Sicherheitsanforderungen und Komfortanspruch deutlich unterscheiden. Ziel der Regelung ist es, ein sicheres Begehen im Alltag zu gewährleisten und Sturzrisiken zu minimieren. Die angegebenen Maße stellen dabei Grenzwerte dar, keine Komfortempfehlungen.

Für Haupttreppen, also Treppen in allgemein zugänglichen Bereichen von Wohngebäuden (z. B. Stiegenhäuser in Mehrfamilienhäusern), gilt eine maximal zulässige Stufenhöhe von 18 cm bei einem Mindestauftritt von 27 cm. Diese relativ strengen Vorgaben tragen dem Umstand Rechnung, dass solche Treppen von vielen unterschiedlichen Personen genutzt werden. Für Wohnungstreppen innerhalb eines Einfamilienhauses oder einer Maisonette-Wohnung erlaubt die OIB-Richtlinie etwas größere Spielräume: Hier sind Stufenhöhen bis zu 20 cm und ein Mindestauftritt von 24 cm zulässig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Treppen von einem begrenzten Personenkreis regelmäßig genutzt werden und sich die Nutzer an das Steigungsverhältnis gewöhnen.

Noch großzügiger sind die Grenzwerte bei Nebentreppen, etwa zu Kellerräumen, Dachböden oder Technikbereichen. Für diese Treppen sind Stufenhöhen bis zu 21 cm bei einem Mindestauftritt von 21 cm erlaubt. Allerdings betont die OIB-Richtlinie ausdrücklich, dass auch bei Nebentreppen die Gleichmäßigkeit der Stufen innerhalb eines Treppenlaufes zwingend einzuhalten ist. Selbst geringe Abweichungen einzelner Stufen können das Stolperrisiko deutlich erhöhen. In der Praxis bedeutet das, dass selbst wenn die Norm größere Höhen zulässt, die Planung stets sorgfältig erfolgen sollte. Besondere Berücksichtigung sollte auch dem späteren Fußbodenaufbau geschenkt werden, damit die rechnerischen Stufenhöhen auch im fertigen Zustand tatsächlich eingehalten werden.

Norm vs. „angenehm“

Die in Österreich geltenden Norm- und Richtwerte zur Stufenhöhe definieren zulässige Obergrenzen, nicht jedoch automatisch eine komfortable Lösung für den Alltag. In der Praxis die Treppe häufig so geplant, dass die maximal erlaubte Stufenhöhe gerade noch eingehalten wird, um Platz zu sparen. Formal ist das korrekt, funktional jedoch oft problematisch. Eine Treppe mit 19 bis 20 cm Stufenhöhe ist zwar normkonform, wird von vielen Nutzerinnen und Nutzern aber als steil, anstrengend und weniger sicher empfunden, insbesondere bei einer häufigen Nutzung.

Erfahrungsberichte aus der Baupraxis zeigen deutlich, dass sich geringere Stufenhöhen im täglichen Gebrauch wesentlich angenehmer anfühlen. Werte im Bereich von etwa 16 bis 18 cm werden von vielen als „natürliches Gehen“ beschrieben, während höhere Stufen den Bewegungsablauf spürbar verändern. Besonders deutlich wird dieser Unterschied im Alltag: beim Hinuntergehen mit Socken, beim Tragen von Wäschekörben, Möbeln oder Kindern sowie bei Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Was bei der Planung oft abstrakt wirkt, wird später jedoch offensichtlich und lässt sich dann nur mit großem Aufwand korrigieren.

Hinzu kommt, dass sich Anforderungen an eine Treppe über die Lebensdauer eines Hauses verändern. Eine heute noch gut begehbare, aber steile Treppe kann im Alter, nach einer Verletzung oder bei geänderter Familiensituation schnell zum Hindernis werden. Deshalb raten viele Planer und erfahrene Bauherr dazu, die normativen Maximalwerte nicht auszureizen, sondern bewusst darunter zu bleiben, sofern der Grundriss es zulässt. Eine etwas längere Treppe mit niedrigeren Stufen benötigt zwar mehr Platz, zahlt sich jedoch langfristig durch höhere Sicherheit, besseren Gehkomfort und eine größere Alltagstauglichkeit aus.

Die Treppenformel (Schrittmaß): ein bewährter Komfort-Check

Neben den Grenzwerten hat sich im Handwerk seit langem die Schrittmaßregel etabliert: 2 × Steigungshöhe + Auftritt ≈ 63 cm (oft als 63–67 cm angegeben). In Erfahrungsdiskussionen wird diese Formel immer wieder als Orientierung genannt, um eher „begehbar“ statt nur „zulässig“ zu planen. 

Beispielhafte Interpretation:

  • 17,5 cm Steigung und 28 cm Auftritt → 2×17,5 + 28 = 63 cm (sehr klassisch/komfortabel)
  • 19,5 cm Steigung und 25 cm Auftritt → 2×19,5 + 25 = 64 cm (Schrittmaß passt, fühlt sich aber vielen trotzdem „steiler“ an – weil der Auftritt kurz ist und die Steigung hoch wird)
     

Wenn Sie sich an diese Schrittmaßregel halten, werden die Stufen in Ihrem Zuhause leichter begehbar sein, was sich nicht nur in Sicherheit, sondern auch in Lebensqualität widerspiegelt.

„Stufenhöhe“ ist nicht überall gleich geregelt: Wohnbau vs. Arbeitsplatz

Je nach Kontext greifen für Stufen jedoch unterschiedliche Regelwerke. Für Arbeitsstätten fasst die österreichische Arbeitsinspektion wesentliche Anforderungen an Stiegen/Verkehrswege zusammen und nennt u. a. maximal 18 cm Stufenhöhe sowie mind. 26 cm Auftritt in der Gehlinie sowie weitere Sicherheitsdetails wie eine Handlaufpflicht. 

Das ist auch hilfreich beim Hausbau, da es belegt, dass 18 cm in vielen Bereichen eine Art Komfort- und Sicherheitsanker darstellt.

ÖNORM & Praxis

In Österreich wird im Treppenbau sehr häufig auf die ÖNORM B 5371 als maßliche Grundlage verwiesen (Treppen, Geländer, Brüstungen – Abmessungen). Volltexte sind oft kostenpflichtig, aber es gibt Fachseiten und österreichische Ratgeber, die die typischen Zielbereiche und Begriffe aus der Praxis erläutern. Dort werden als Faustwerte häufig Steigung im Wohnbau zwischen ca. 16–18 cm verwendet. Der Auftritt liegt häufig bei ca. 26–30 cm. Sie können sich auch von den Fachbetrieben vor Ort zu diesem Thema beraten lassen.

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