Bauordnung in Salzburg, Bauaufsicht
10.04.2024

Die Bauordnung in Salzburg, offiziell bekannt als die "Salzburger Bauordnung 1997" (SBO 1997), legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Bauen im Bundesland Salzburg fest. Wie jede regionale Bauordnung in Österreich, zielt auch die Salzburger Bauordnung darauf ab, die räumliche Entwicklung und Nutzung von Grund und Boden gemäß den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen zu steuern. Die Bauordnung regelt unter anderem die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Abstandsflächen, die Höhe der Gebäude, Brandschutzbestimmungen, sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über einige Inhalte der Bauordnung und welche Bauobjekte genehmigungspflichtig sind und welche nicht.

Inhalte der der Salzburger Bauordnung

Die Salzburger Bauordnung 1997 (SBO 1997) regelt umfassend die Anforderungen an das Bauen im Bundesland Salzburg. Sie umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen, die von der Bauplanung bis zur Ausführung und Nutzung von Bauwerken reichen. Wir gehen hier im Überblick auf einige Anforderungen ein

Allgemeine Bauvorschriften

Die Allgemeinen Bauvorschriften in der Salzburger Bauordnung 1997 umfassen grundlegende Anforderungen, die sicherstellen, dass Bauvorhaben in Bezug auf Sicherheit, Stabilität und Funktionalität angemessen geplant und ausgeführt werden. Sie regeln Aspekte wie die Standsicherheit der Gebäude, den Brandschutz, die Energieeffizienz sowie den Zugang und die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich sind Vorschriften zur ästhetischen Integration in die Umgebung und zur Minimierung der Umweltauswirkungen enthalten.

Bauplatz und Bebauung

Die Salzburger Bauordnung 1997 (SBO 1997) enthält spezifische Bestimmungen zu "Bauplatz und Bebauung", die festlegen, wie Grundstücke für Bauvorhaben genutzt werden dürfen. Diese Regeln umfassen Vorschriften zur Größe und Beschaffenheit des Bauplatzes, einschließlich der notwendigen Erschließung durch Verkehrswege und Versorgungsleitungen. Weiterhin werden Abstandsflächen zu benachbarten Grundstücken und öffentlichen Wegen geregelt, um ausreichend Licht, Luft und Privatsphäre zu gewährleisten. Die Bebauungsdichte, also das Verhältnis der bebauten Fläche zur Gesamtfläche des Grundstücks, wird ebenfalls durch die Bauordnung definiert, ebenso wie die zulässige Bauhöhe und die Bauweise (offen, gekuppelt oder geschlossen), die zusammen das städtebauliche Bild und die Nutzungsdichte der Umgebung beeinflussen.

Bauausführung im Bundesland Salzburg 

Die Bauausführung umfasst spezifische Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass alle Bauwerke gemäß den anerkannten technischen Standards und Normen errichtet werden. Diese Regelungen betreffen verschiedene Aspekte des Bauens, darunter die Qualität der verwendeten Materialien, die Stabilität und Dauerhaftigkeit der Konstruktionen, sowie die Einhaltung von Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards. Ziel ist es, durch diese Vorgaben die Sicherheit für Bewohner und Nutzer zu maximieren und gleichzeitig die ästhetische und funktionale Integration der Bauwerke in die umgebende Umwelt zu gewährleisten. Diese Abschnitte der Bauordnung regeln auch den Einsatz moderner Bauverfahren und Technologien, um eine effiziente und nachhaltige Bauausführung zu fördern.

Bauklassen und Bauweisen 

Die Bauklassen und Bauweisen definieren, wie Gebäude in Bezug auf ihre Größe, Höhe und Dichte errichtet werden dürfen. Bauklassen kategorisieren Gebäude nach ihrer Höhe und manchmal nach der Anzahl der Stockwerke, was direkt die Art der zulässigen Bebauung beeinflusst. Unterschiedliche Bauweisen, wie offene, gekuppelte oder geschlossene Bebauung, bestimmen, wie Gebäude auf einem Grundstück platziert werden dürfen – etwa ob sie freistehend sein müssen oder an Nachbargebäude angrenzen können. Diese Vorgaben sind entscheidend, um die städtebauliche Struktur und das Erscheinungsbild von Wohngebieten, kommerziellen Zonen und anderen Stadtteilen zu gestalten. 

Energieeffizienz und Umweltschutz

Es wird in der Bauordnung besonderer Wert auf Energieeffizienz und Umweltschutz gelegt. Die Bauordnung enthält Vorschriften, die darauf abzielen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu minimieren und die Umweltauswirkungen von Bauprojekten zu reduzieren. Dazu gehören Anforderungen an die Wärmedämmung, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die effiziente Gestaltung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Betriebskosten für Gebäudeeigentümer senken, sondern auch zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen. 

Genehmigungsverfahren in Salzburg

Das Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben ist ein zentraler Aspekt des Baurechts in Salzburg, welche auch die Bauherren betrifft. Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle Bauvorhaben den lokalen gesetzlichen und planerischen Anforderungen entsprechen

Einreichung des Bauantrages 

Bauwerber müssen bei der zuständigen Baubehörde, in der Regel das Gemeindeamt oder die Stadtverwaltung, einen Bauantrag einreichen. Der Antrag muss umfassende Unterlagen enthalten, darunter Baupläne, Berechnungen zur Statik, Nachweise über die Einhaltung von Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen sowie gegebenenfalls einen Energieausweis.

Öffentliche Auflage

Der Bauantrag wird öffentlich ausgelegt, damit Dritte Einsicht nehmen und gegebenenfalls Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben können. Diese Phase dient der Transparenz und ermöglicht es betroffenen Bürgern und Nachbarn, ihre Bedenken zu äußern.

Prüfung des Antrages

Die Baubehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Konformität mit der Bauordnung und anderen relevanten Vorschriften wie dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan. Diese Prüfung kann die Konsultation mit anderen Behörden einschließen, etwa dem Denkmalschutz oder dem Umweltschutz.

Bauverhandlung

Eine Bauverhandlung wird anberaumt, bei der alle relevanten Parteien (Antragsteller, Nachbarn, Vertreter von öffentlichen Interessen) ihre Argumente und Bedenken vorbringen können. Die Behörde kann zusätzliche Änderungen oder Auflagen vor der Genehmigung des Bauprojekts verlangen.

Entscheidung

Nach Abschluss der Prüfung und der Bauverhandlung wird eine Entscheidung getroffen. Die Baubehörde kann den Bauantrag genehmigen, genehmigen mit Auflagen oder ihn ablehnen. Bei Genehmigung wird eine Baubewilligung ausgestellt.

Baubeginn

Nach Erhalt der Baubewilligung darf mit dem Bau begonnen werden. Während der Bauphase können behördliche Inspektionen stattfinden, um die Einhaltung der genehmigten Pläne und Auflagen zu überwachen.

Baufertigstellung und Benutzungsbewilligung

Nach Abschluss der Bauarbeiten muss oft eine Benutzungsbewilligung beantragt werden, die bestätigt, dass das Bauwerk gemäß den genehmigten Plänen und geltenden Vorschriften errichtet wurde und sicher benutzbar ist.

Für genauere und aktuell gültige Informationen über das Genehmigungsverfahren in Salzburg ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Baubehörde oder auf der offiziellen Webseite des Landes Salzburg zu informieren. Auch die Konsultation eines lokalen Architekten oder Baujuristen kann hilfreich sein, um spezifische Anforderungen und den Prozessablauf im Detail zu verstehen.

nicht genehmigungspflichtig Bauobjekte

Im Bundesland Salzburg gibt es bestimmte Bauvorhaben, für die keine formelle Baugenehmigung nach der Salzburger Bauordnung 1997 (SBO 1997) benötigt wird. Zu diesen Bauvorhaben gehören geringfügige Anbauten oder Umbauten, die bestimmte Größen- und Volumengrenzen nicht überschreiten, wie zum Beispiel kleine Gartenhäuser oder Geräteschuppen. Auch Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht verändern, sind in der Regel von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Niedrige Zäune und Einfriedungen, die unter einer bestimmten Höhe liegen, sowie der Bau von Terrassen und das Pflastern von Flächen innerhalb des eigenen Grundstücks, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten, benötigen ebenfalls keine Baugenehmigung. Kleinere technische Anlagen für den Eigenbedarf, wie Solaranlagen oder Klimageräte, können unter bestimmten Umständen ebenso ohne Genehmigung errichtet werden.

Für kleine bauliche Anlagen, die im Rahmen landwirtschaftlicher Nutzung stehen, gelten oft vereinfachte Verfahren oder sie sind ganz von der Genehmigungspflicht befreit. Trotz der Befreiung von der formellen Genehmigungspflicht müssen diese Bauvorhaben dennoch den geltenden Bauvorschriften, wie den Brandschutzbestimmungen oder örtlichen Bauordnungen, entsprechen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen oder einen Fachberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bestimmungen entspricht und zukünftige Probleme vermieden werden.

genehmigungspflichtig Bauobjekte

Im Bundesland Salzburg nach der "Salzburger Bauordnung 1997" (SBO 1997), sind die meisten Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Gebäuden genehmigungspflichtig. Dies gilt ebenso für Änderungen in der Nutzung eines Gebäudes, die neue baurechtliche Anforderungen nach sich ziehen, wie die Umwandlung eines Lagergebäudes in Wohnraum.

Auch der Abriss von Gebäuden erfordert in der Regel eine Genehmigung, besonders bei größeren oder historisch bedeutsamen Strukturen. Technische Anlagen und Einrichtungen, wie größere Heizungs- oder Lüftungssysteme, können ebenfalls eine Baugenehmigung benötigen. Bauwerke, die aufgrund ihrer speziellen Nutzung besonderen Vorschriften unterliegen – darunter fallen Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen – müssen ebenfalls genehmigt werden.

Zudem sind Bauvorhaben in Umweltschutz-, Natur- oder Wasserschutzgebieten sowie in historischen Schutzzonen oft genehmigungspflichtig, um die ökologische oder historische Integrität dieser Bereiche zu schützen. Freistehende Bauwerke einer bestimmten Größe benötigen ebenso eine Genehmigung.

Es ist stets ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder durch Konsultation eines Fachmanns in Salzburg über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

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