Bauordnung von Niederösterreich, Bauaufsicht
23.02.2024

Die Bauvorschriften in Österreich sind für jedes der neun Bundesländer spezifisch festgelegt und regeln umfassend die Planung, Errichtung, Änderung und den Abbruch von Bauwerken. Da jedes Bundesland die Bauordnung für sich bestimmen kann, unterscheiden sich die Anforderungen, Vorschriften und Verfahren für Bauprojekte zum Teil von einem Bundesland zum anderen Bundesland. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Bauordnung in Niederösterreich, damit Sie als Bauherr den Prozess etwas näher kennenlernen, welchen Sie bzw. Ihr Architekt zum Erreichen von Baugenehmigung durchgehen muss.

Die Bauvorschriften in Österreich

Wie in der Einleitung erwähnt, unterscheiden sich die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland. Diese regionalen Bauordnungen beinhalten detaillierte Bestimmungen zu einer Vielzahl von Aspekten rund um das Bauwesen, darunter baurechtliche Genehmigungsverfahren, Abstandsregeln, Brandschutz, Barrierefreiheit, sowie Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Unterschiede zwischen den Bundesländern können sich in den Genehmigungsverfahren, den Vorschriften zu Abstandsflächen und Grenzabständen, Höhenbeschränkungen, Bebauungsdichte, Nutzungsarten von Gebäuden und Grundstücken, sowie im Bereich des Denkmalschutzes und der Erhaltung des Ortsbildes zeigen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen ist es notwendig, die jeweiligen gesetzlichen Texte oder offizielle Zusammenfassungen der Landesregierungen zu konsultieren bzw. die regionalen Landesstellen für die Ausstellung von Baugenehmigungen zu kontaktieren. Wichtige Informationen zu den Bauvorschriften bieten Ihnen auch die Architekten vor Ort, welche die regionalen Vorschriften und Bauordnungen kennen. 

Grundlegendes zur Bauordnung in Niederösterreich

Die Bauordnung in Niederösterreich, speziell die NÖ Bauordnung 2014, die seit dem 1. Februar 2015 in Kraft ist, regelt umfassend die Errichtung, Änderung und den Abbruch von Bauwerken sowie die dafür erforderlichen Genehmigungsverfahren. Einige Kernmerkmale dieser Bauordnung umfassen die Definition von Zuständigkeiten, die Klassifizierung von Bauvorhaben und die Einbeziehung von Nachbarn und anderen Parteien im Genehmigungsprozess​​.

Die NÖ Bauordnung 2014 unterscheidet zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen, meldepflichtigen und bewilligungs-, anzeige- sowie meldefreien Bauvorhaben. Bewilligungspflichtig sind grundsätzlich alle baulichen Anlagen, wobei für bestimmte kleinere Bauwerke wie Einfriedungen, Carports oder Bauwerke mit einer maximalen Größe von 10 m² bzw. einer Höhe von 3 m Erleichterungen gelten. Anzeigepflichtige Vorhaben erfordern eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde, während meldepflichtige Vorhaben lediglich der Melde- und nicht der Genehmigungspflicht unterliegen. 

ohne Bewilligung, Anzeige oder Meldung

In Niederösterreich dürfen bestimmte Bauvorhaben ohne Bewilligung, Anzeige oder Meldung errichtet werden. Dazu gehören:

  1. Geringfügige Bauvorhaben: Diese sind durch ihre Größe, Beschaffenheit oder ihren Verwendungszweck so beschaffen, dass von ihnen keine oder nur eine geringfügige Beeinträchtigung der im NÖ Bauordnungsgesetz geschützten Interessen zu erwarten ist. Ein konkretes Beispiel oder eine allgemeine Definition solcher Bauvorhaben wurde in unseren Recherchen nicht direkt genannt, aber es wird deutlich, dass die Einschätzung, was als geringfügig gilt, von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt.

  2. Bestimmte kleinere Bauwerke und Anlagen: Dazu könnten kleinere Gartenhäuser, Schuppen für Gartengeräte oder ähnliche kleinere Konstruktionen gehören, sofern sie bestimmte Größen- und Nutzungsgrenzen nicht überschreiten. Auch hier wurde keine spezifische Liste oder Definition genannt, was darauf hinweist, dass die Beurteilung, welche Bauvorhaben ohne Bewilligung, Anzeige oder Meldung errichtet werden dürfen, von den lokalen Bauvorschriften und der Interpretation der zuständigen Behörden abhängt.

Es ist wichtig, bei den zuständigen Behörden nachzuprüfen oder sich von einem Experten oder Architekten vor Ort beraten zu lassen, da die genauen Bestimmungen variieren können und auch von spezifischen lokalen Vorschriften abhängen können. 

Für weitere Details und den vollständigen Text der NÖ Bauordnung 2014 können Sie die Website des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) besuchen, wo die aktuelle Fassung der Bauordnung sowie anderer relevanter Rechtsvorschriften verfügbar ist​​.

Bauplanung und Baugenehmigung

Bauplanung laut NÖ Bauordnung

Die Bauplanung in Niederösterreich folgt einem strukturierten Prozess, der durch die NÖ Bauordnung 2014 und verwandte Rechtsvorschriften wie das NÖ Raumordnungsgesetz und die NÖ Bautechnikverordnung geregelt wird. Zu Beginn des Planungsprozesses steht die Sammlung relevanter Informationen über das Baugrundstück. Dazu zählen die Einsichtnahme in den NÖ Atlas und in die Digitale Katastralmappe. Diese vorbereitenden Schritte sind entscheidend, um die genauen Grundstücksgrenzen, die Flächenwidmung sowie vorhandene geogene Gefahrenhinweise zu verstehen.

Im nächsten Schritt der Bauplanung ist es häufig erforderlich, Fachleute wie Architekten oder Bauingenieure hinzuzuziehen. Ihre Expertise gewährleistet, dass das geplante Bauvorhaben nicht nur den bautechnischen Vorschriften entspricht, sondern auch den OIB-Richtlinien gerecht wird. Diese Fachleute spielen eine entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung der Baupläne, die später als Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren dienen.

Die Planung muss dabei stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, um eine reibungslose Genehmigung des Vorhabens zu ermöglichen. Dies umfasst nicht nur die Einhaltung der NÖ Bauordnung, sondern auch die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen, die sich aus dem NÖ Raumordnungsgesetz und der NÖ Bautechnikverordnung ergeben. Die sorgfältige Planung und Einhaltung dieser Vorschriften sind grundlegend, um spätere Herausforderungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden und das Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen.

Baugenehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren in Niederösterreich ist ein strukturierter Prozess, der für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben maßgeblich ist. Beginnend mit der Einstufung des Bauvorhabens, werden Projekte je nach Art und Größe in verschiedene Kategorien wie bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige, meldepflichtige und bewilligungs-, anzeige- sowie meldefreie Vorhaben unterteilt. Die Einreichung des Bauantrags erfolgt bei der zuständigen Baubehörde I. Instanz, typischerweise dem Bürgermeister oder Magistrat, und muss die Baupläne sowie alle erforderlichen Unterlagen beinhalten.

Innerhalb des Verfahrens haben nicht nur der Bauwerber oder Eigentümer des Bauwerks Parteistellung, sondern auch der Eigentümer des Baugrundstücks und die Eigentümer angrenzender Grundstücke. Diese Regelung gewährleistet, dass alle potenziell Betroffenen ihre Rechte und Einwände im Verfahren einbringen können. Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Baubehörde, die auch eine öffentliche Auflage umfassen kann, wird über die Erteilung der Baugenehmigung entschieden. Bei einer Genehmigung kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden, während bei einer Ablehnung die Möglichkeit besteht, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzulegen.

Überblick über die baulichen Anforderungen

Die baulichen Anforderungen in Niederösterreich sind in der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) festgelegt. Diese umfassende Regelung definiert die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben, um sicherzustellen, dass neue Gebäude und Strukturen sicher, umweltverträglich und im Einklang mit dem lokalen Städtebau und den landschaftlichen Gegebenheiten errichtet werden. Zu den wichtigsten baulichen Anforderungen gehören:

  1. Grundstücksbezogene Bestimmungen: Diese umfassen Vorschriften über die Bebaubarkeit von Grundstücken, einschließlich der maximalen Bebauungsdichte, der Mindestgröße von Bauplätzen und der erforderlichen Abstände zu Grundstücksgrenzen.

  2. Gebäudeklassen und -höhen: Die Bauordnung legt verschiedene Gebäudeklassen fest, die sich nach der Höhe und Nutzung der Gebäude richten. Für jede Klasse gelten spezifische Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich des Brandschutzes und der Fluchtwegsicherung.

  3. Brandschutz: Es werden detaillierte Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz gestellt, die sich nach der Art und Nutzung des Gebäudes richten. Dazu gehören Vorschriften über Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte, Fluchtwege und die Installation von Brandmeldesystemen.

  4. Energieeffizienz und Umweltschutz: Die Bauordnung enthält Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Minimierung der Umweltauswirkungen. Dazu gehören Anforderungen an die Wärmedämmung, die Lüftung und die Nutzung von Solarenergie.

  5. Barrierefreiheit: Für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohngebäude bestimmter Größe werden Anforderungen an die Barrierefreiheit gestellt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ungehinderten Zugang und Nutzungsmöglichkeiten haben.

  6. Technische Anlagen und Einrichtungen: Vorschriften betreffen die Sicherheit und Funktionalität technischer Anlagen in Gebäuden, wie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärsysteme, elektrische Anlagen und Aufzüge.

  7. Gestaltung und Erscheinungsbild: In bestimmten Fällen können Vorschriften zur äußeren Gestaltung von Gebäuden gemacht werden, um die architektonische Qualität zu sichern und die Einbindung in das städtebauliche oder landschaftliche Umfeld zu gewährleisten.

Für genauere Informationen und spezifische Anforderungen sollten die aktuellen Gesetzestexte und Verordnungen herangezogen werden. Offizielle Dokumente und Leitfäden sind in der Regel auf der Webseite des Landes Niederösterreich oder direkt über die zuständigen Behörden erhältlich.

Kosten für das Einholen einer Baugenehmigung in Niederösterreich

Die Kosten für das Einholen einer Baugenehmigung in Niederösterreich können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Art des Bauvorhabens, der Gemeinde und den spezifischen Gebührenordnungen. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Verwaltungsgebühren: Diese Gebühren decken die administrative Bearbeitung des Baugenehmigungsantrags ab. Sie können je nach Aufwand und Gemeinde variieren.

  2. Prüfgebühren: Für die Überprüfung der eingereichten Unterlagen, wie Baupläne und Statik, können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese Prüfungen werden oft von externen Sachverständigen durchgeführt.

  3. Beiträge und Abgaben: Je nach Bauvorhaben und lokalen Vorschriften können verschiedene Beiträge und Abgaben erforderlich sein, wie Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussgebühren oder Beiträge für die kommunale Infrastruktur.

  4. Kosten für erforderliche Gutachten: Für bestimmte Projekte können zusätzliche Gutachten erforderlich sein, z.B. bezüglich Umweltauswirkungen, Verkehr oder Lärmschutz. Die Kosten hierfür müssen vom Bauherrn getragen werden.

  5. Kosten für den Energieausweis: Für Neubauten und umfassende Sanierungen ist ein Energieausweis erforderlich, dessen Erstellung mit Kosten verbunden ist.

Die Gesamtkosten können demnach sehr stark variieren und reichen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro, abhängig von der Komplexität und Größe des Bauvorhabens. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde oder einem Fachexperten über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Eine genaue Kostenaufstellung kann in der Regel erst nach Prüfung der Bauunterlagen durch die Behörde erfolgen.

Um aktuelle und spezifische Informationen zu den Gebühren und Kosten einer Baugenehmigung in Niederösterreich zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem Bauamt aufzunehmen. Nehmen Sie auch mit den Architekten vor Ort Kontakt auf, um sich über die aktuellen Gegebenheiten vor Ort beraten zu lassen. Weitere Richtpreise bietet auch unser Baukostenrechner für die Architektur, Baukostenrechner für die Bauaufsicht und der Baukostenrechner für Baugenehmigungen.

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